Zufallsbefunde im Rahmen wissenschaftlicher Studien sind nicht selten. Bei Hirn-MRT-Untersuchung von Probanden werden in 1 – 8% der Fälle solche Befunde erhoben. Bei MRTs anderer Organe ist diese Quote noch höher, bei Ganzkörper-MRTs kann sie bis 30% betragen.

Am Klinikum rechts der Isar sind Leitlinien zum Umgang mit Zufallsbefunden im Rahmen bildgebender Verfahren des Hirns implementiert worden, die ursprünglich von der Arbeitsgemeinschaft Neuroethik an der Universität Bonn entwickelt wurden. Sie basieren auf weithin anerkannten ethischen Prinzipien und werden als verpflichtend betrachtet. Neben Pflichten leiten sich auch Handlungsempfehlungen ab. Die Leitlinien, die Sie auf dieser Seite unter „Anträge/Hinweise für Antragsteller“ finden können, berücksichtigen bestehende Rechtsnormen in Deutschland und die Situation am Klinikum rechts der Isar.

„Ethisch angemessener Umgang mit Zufallsfunden bei bildgebenden Verfahren in der Hirnforschung am Klinikum rechts der Isar“