Bitte beachten Sie auch, dass Sie bei Studien mit aktiven Implantaten1 alle Vorkommnisse2 und schwerwiegenden unerwünschten Ereignisse der Bundesoberbehörde3 und der Ethikkommission4 melden müssen. Dies erfordert neben einer GCP-konformen Dokumentation auch externes Monitoring und die Entwicklung von Notfall-SOPs.