Die datenschutzrechtlichen Erfordernisse stellen für viele Antragstellerinnen und Antragsteller eine Herausforderung dar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen klinischer Studien gilt nahezu immer als Verarbeitung mit hohem Risiko. In solchen Fällen ist gemäß Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) verpflichtend.
Wir haben ein Dokument erstellt, das Ihnen helfen soll, mit vertretbarem Aufwand datenschutzrelevante Schwachstellen zu identifizieren, um diese minimieren zu können und gleichzeitig die gesetzlich geforderte Dokumentation zu erstellen:
Sollten Sie Fragen zum Datenschutz und der Umsetzung haben, wenden Sie sich bitte an die Datenschutzbeauftragte bzw. den Datenschutzbeauftragten Ihrer Einrichtung.