Datenschutzpassus in Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen:
Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde zum 25. Mai 2018 wirksam. Daraus ergeben sich für alle medizinischen Forschungsvorhaben, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten einhergehen, veränderte Anforderungen.

 

Wir empfehlen grundsätzlich, zur Erstellung der Informations- und Einwilligungsunterlagen unsere Erstellungshilfe eTIC zu nutzen (http://etic.med.tum.de).

Sie können jedoch auch ausschließlich den Passus zum Datenschutz mit eTIC generieren. Eine Anleitung finden Sie dort unter den FAQ.

Die Benutzung von eTIC entbindet Sie nicht von Ihrer eigenen rechtlichen Verantwortung. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an Ihren Beauftragten für Datenschutz bzw. die Stabsstelle Datenschutz.