Antragstellung gemäß Medizinproduktegesetz (MPG) / Medical Device Regulation (MDR)
(nach Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte): Medizinprodukte sind Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen oder andere Erzeugnisse, die für medizinische Zwecke, wie die Erkennung, Verhütung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, bestimmt sind und deren Hauptwirkung im oder am menschlichen Körper – im Gegensatz zu den Arzneimitteln – nicht auf pharmakologischem, immunologischem oder metabolischem Weg erreicht wird.
Anträge nach MPG / MDR
Die Anträge sind wie bisher über DMIDS einzureichen. Bitte reichen Sie bei Anträgen, bei denen die Ethikkommission der TU München federführend ist, zusätzlich eine Papierversion ein.