Datenschutz-Folgenabschätzung / Datenschutzrisikoanalyse
Die datenschutzrechtlichen Erfordernisse stellen für viele Antragstellerinnen und Antragsteller eine Herausforderung dar. Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen klinischer Studien gilt nahezu immer als Verarbeitung mit hohem Risiko. In solchen Fällen ist gemäß Art. 35 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine sogenannte Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) verpflichtend.
„Eine Studie – ein Votum“
"Eine Studie – ein Votum": Das neue Verfahren erleichtert multizentrische Studien. Einheitliche Anträge, weniger Bürokratie, schnellerer Studienstart.
Erforderliche Unterlagen bei Einreichung von Neuanträgen
Bei Neuanträgen müssen die folgenden Unterlagen eingereicht werden, um eine erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten.